Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Barrierefreies Wohnen

Die Broschüre des Arbeitskreises der BehindertenkoordinatorInnen und -beauftragten in Nordrhein-Westfalen informiert über barrierefreies Bauen und Planen und möchte dafür werben, sich im jeweiligen Arbeitsbereich oder persönlichen Umfeld für barrierefreies Bauen einzusetzen.

Förderung zum Eigenheimbau

Dem Rhein-Sieg-Kreis stehen in diesem Jahr in begrenztem Umfang Fördermittel des nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Bauministeriums für den Eigenheimbau zur Verfügung.
Mit dem Geld werden Anträge auf zinsgünstige Darlehen von Bauherren oder Immobilienkäufern von selbst genutztem Wohneigentum bewilligt.

Eine Förderbedingung ist, dass Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Mitbewohner über ein durchschnittliches Einkommen verfügen müssen. Erforderlich ist außerdem eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten, davon die Hälfte als Eigenkapital.
Gebrauchte Immobilien müssen in den meisten Fällen auf den Standard der Energiesparverordnung 2009 nachgerüstet werden."

Über Einzelheiten einer möglichen Förderung informiert die Abteilung für Wohnraumförderung der Kreisverwaltung unter der Ruf-Nr. 02241/133219.
Informationen gibt es außerdem auf den Internetseiten der Kreisverwaltung (Bürgerservice, Bürgerinformationssystem, Anliegen und Wohnraumförderung).