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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Meldung vom

Die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine spüren wir alle unter anderem durch eine sehr hohe Inflation. Die NRW-Landesregierung hat vor diesem Hintergrund den „Stärkungspakt NRW- gemeinsam gegen Armut“ ins Leben gerufen. Die Stadt Lohmar partizipiert von diesem Pakt und hat vom Land NRW 90.531 Euro erhalten.

Es obliegt nun der Stadt, wie dieses Geld im Sinne dieser Richtlinie verwendet wird.

Wer kann einen Antrag stellen und kann unterstützt werden?

  • Unterstützt werden die Sozial- und Schuldnerberatung in den Kommunen,
  • Unterstützt wird die soziale Infrastruktur in den Kommunen (wie z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäusern, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc.), Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerken in den Quartieren / Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“)

Welche Ausgaben können beantragt werden?

  • Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung (z.B. Mietkosten, Mietnebenkosten, Strom/Heizkosten, Müllentsorgung)
  • Sachausgaben, die für den Betrieb und/oder die Durchführung einzelner Angebote benötigt werden (z.B. Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Handschuhe, Masken, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien)
  • Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte (z.B. SozialarbeiterInnen), Ungelernte, EhrenamtlerInnen, Studierende, Minijobber etc, die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen verwendet werden.

Wichtig! Es sind nur zusätzliche Kosten erstattungsfähig!

Die Ausgaben müssen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 geleistet werden !

Falls Sie abrechnungsfähige Ausgaben haben, schicken Sie eine E-Mail mit dem Namen Ihrer Institution und den erstattungsfähigen Ausgaben inklusive der voraussichtlichen Höhe bis zum 16.06.2023 an Staerkungspakt@Lohmar.de

Im Anschluss erhalten Sie nach Prüfung ein Formular zur Bedarfsanmeldung und der Förderungshöhe zugesendet. Dieses muss ausgefüllt an uns zurückgesendet werden. Nach Erhalt der Bedarfsanmeldung bekommen Sie das Geld ausgezahlt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

Hinweis: Ein Anspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.