Nach §10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lohmar vom 15. September 2009 ist in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte.
Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere:
- der Gebrauch von Rasenmähern
- Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern
Wenn es sich nachgewiesener Maßen um landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten handelt, dürfen die Tätigkeiten auch in den o. g. Zeiträumen ausgeübt werden.
Weiterhin sollte grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen keine der mit besonderer Lärmentwicklung verbundenen Tätigkeiten ausgeübt werden.
Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Niess, Tel. 02246 15-219, E-Mail: Britta.Niess Lohmarde