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Wahrung der Mittagsruhe und Ruhe an Sonn- und Feiertagen

Meldung vom

Nach §10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lohmar vom 15. September 2009 ist in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte.

Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere:

  1. der Gebrauch von Rasenmähern
  2. Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern

Wenn es sich nachgewiesener Maßen um landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten handelt, dürfen die Tätigkeiten auch in den o. g. Zeiträumen ausgeübt werden.

Weiterhin sollte grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen keine der mit besonderer Lärmentwicklung verbundenen Tätigkeiten ausgeübt werden.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Niess, Tel. 02246 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde