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Anleinpflicht von Hunden

Meldung vom

Auf Spazier-und Wanderwegen dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine ausgeführt werden.

Eine Anleinpflicht besteht nur abseits der Wege, zum Schutz der Wildtiere.

In letzter Zeit gehen jedoch immer wieder Meldungen beim Ordnungsamt der Stadt Lohmar ein, dass Hunde Wild, teilweise auch Nutztiere auf ihren Weiden, hetzen oder sogar reißen.

Nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen als gefährliche Hunde. Sie sind ausschließlich angeleint auszuführen.

Zuwiderhandlungen von Hundehaltern, die den Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig ignorieren, können mit Geldbuße geahndet werden. Außerdem drohen weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen.

Deshalb appelliert das Ordnungsamt Lohmar an die Hundebesitzer, sich beim Waldspaziergang sorgsam und vorausschauend zu verhalten.

Dabei sollte sich der Hund stets im Einflussbereich seines Halters befinden.

Hunde, die über einen ausgeprägten Jagdtrieb verfügen sind anzuleinen.

Kontakt: Stadt Lohmar, Britta Nieß, Telefon: 02246 15-219,
E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde