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Winterwartung auf Straßen und Wegen in Lohmar

Meldung vom

Der Bauhof der Stadt Lohmar bzw. der Landesbetrieb Straßenbau NRW streut in den Wintermonaten die Kreisstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen. Oberste Priorität haben die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs.

Einzelheiten regelt ein Winterdienstplan, der an der Infotheke im Stadthaus, Hauptstr. 27 - 29, und im Bauhof, Schlesierweg 15, eingesehen werden kann. Telefonische Auskünfte zum Winterdienstplan erteilt Olaf Franke vom städtischen Bauhof unter Tel.: 02246 9255024.

Zur Winterwartung aller Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaften sind laut Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lohmar die Anlieger/-innen verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere das rechtzeitige Schneeräumen und Bestreuen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie auf den kombinierten Geh- und Radwegen.

Auf Gehwegen ist ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen freizuhalten.
Bei Straßen ohne Gehweg ist beidseitig der Fahrbahn ein Streifen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Glätte freizuhalten.

Geräumter Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindert wird. Gullys und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.

Es darf nur mit abstumpfenden Mitteln wie z. B. Asche und Sand gestreut werden. Hierbei ist auf eine angemessene Dosierung zu achten. Weitere Produkte mit dem blauen Umweltengel sind in den Einkaufsmärkten erhältlich.

In der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist Schnee nach Beendigung des Schneefalls unverzüglich zu räumen. Bestehende Glätte ist ebenfalls unverzüglich zu beseitigen. Nach 18:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel: 02246 15-219, E-Mail: Britta.Niess@Lohmar.de