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Hygienestandards bei Lieferdiensten

Meldung vom

Viele Restaurants bieten aufgrund der Coronavirus-Pandemie ihre Speisen nun als Lebensmittel-Lieferdienste an. Hierbei gelten besonders strenge Hygiene-Vorschriften.

„Die aktuelle Entwicklung im Bereich Ehrenamt, aber auch der liefernden Dienstleister in und um Lohmar ist sehr erfreulich“, bemerkt Bürgermeister Horst Krybus dieser Tage, „mir ist es aber ein wichtiges Anliegen, vor allem die Lieferdienste für Lebensmittel auf die besonderen Hygiene-Vorschriften hinzuweisen.“ Zur Hilfestellung weist die Stadtverwaltung auf den „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern“ hin.

Das Standardwerk für Anbieter von „Essen auf Rädern“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entwickelt. Es bietet umfassende Informationen und Hilfestellungen für Hersteller und Verteiler von „Essen auf Rädern“ inklusive Mahlzeitendienste zur Umsetzung eines gesundheitsfördernden Verpflegungsangebots. Dabei werden u.a. auch wichtige Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen in der Gemeinschaftsverpflegung wie z.B. dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgegriffen. Unter dem Link www.fitimalter-dge.de/dge-qualitaetsstandard erhalten Interessierte bei Bedarf weitere Informationen und können die Broschüre und weiteres Informationsmaterial herunterladen (hier als PDF) sowie als Printmedium bestellen.

Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt in den Händen des Kreisgesundheitsamtes, aber Krybus verdeutlicht: „Um Infektionsverbreitung zu verhindern, ist es wichtig, dass gerade die Unternehmen, die in dem Zweig jetzt neu unterwegs sind, sich an diese Regeln halten und daran messen lassen.“

Kontakt: Stadt Lohmar, Hauptamt, Pressestelle, Elke Lammerich-Schnackertz, Telefon: 02246 15-124, E-Mail: Elke.LammerichqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde