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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Lohmar vom 18.03.2020, 19.03.2020 und 20.03.2020

Meldung vom

Hiermit werden die Allgemeinverfügungen der Stadt Lohmar vom 18.03.2020, 19.03.2020 und 20.03.2020 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Satz 1 sowie 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.

Auf die weiterhin gültige Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (ConronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2020 wird hingewiesen.

Die aktuell gültige Verfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2020 finden Sie hier

oder auf unseren Spezial-Corona-Seiten unter www.Lohmar.de/corona.