Hiermit werden die Allgemeinverfügungen der Stadt Lohmar vom 18.03.2020, 19.03.2020 und 20.03.2020 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Satz 1 sowie 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.
Auf die weiterhin gültige Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (ConronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2020 wird hingewiesen.
Die aktuell gültige Verfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2020 finden Sie hier
oder auf unseren Spezial-Corona-Seiten unter www.Lohmar.de/corona.