Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Kein Osterfeuer wegen Coronavirus-Pandemie - Brauchtumsfeuer unzulässig

Meldung vom

Wegen der Coronavirus-Pandemie sind öffentliche Osterfeuer unzulässig.

Die Landes-Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vom 30. März beinhaltet ein Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen. Deshalb hat das Umweltministerium NRW ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Jahr alle Osterfeuer verboten sind.

Gleichzeitig wird in einem Erlass des Umweltministeriums NRW an die Bezirksregierungen darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) NRW das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien untersagt ist, soweit dadurch die Nachbarschaft oder Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden kann. Zwar räumt § 7 Abs. 1 Satz 2 LImSchG NRW den Gemeinden die Möglichkeit ein, Ausnahmen für sogenannte Brauchtumsfeuer wie etwa Osterfeuer zu erlassen. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 CoronaSchVO sind Veranstaltungen und Versammlungen jedoch grundsätzlich untersagt, so dass Osterfeuer im Jahr 2020 nicht stattfinden können.

Das Umweltministerium NRW weist in seinem Erlass ferner daraufhin, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- und Gartenabfälle besteht, so das Ministerium, derzeit nicht und wäre im Übrigen auch nicht über das Abbrennen von Osterfeuern unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen. Dementsprechend sind derartige Feuer auch nicht zulässig.

Kontakt: Stadt Lohmar, Coronavirus-Bürgertelefon: 02246 15-444