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Aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Ruckreisende

Meldung vom

Wir weisen auf die gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO) vom 9. April 2020 (in der ab 20. April 2020 gültigen Fassung) hin.

Die aktuell gültigen Verfügungen des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie immer auf unseren Spezial-Corona-Seiten unter www.Lohmar.de/corona.