Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist darauf hin, dass nach dem Feiertagsgesetz NW an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind, die die Ruhe des Tages stören – sofern sie nicht besonders erlaubt sind.
Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können.
Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta.Niess Lohmarde