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Kein Lärm an Sonn- und Feiertagen

Meldung vom

Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist darauf hin, dass nach dem Feiertagsgesetz NW an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind, die die Ruhe des Tages stören – sofern sie nicht besonders erlaubt sind.

Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden.

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde