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Einschulung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2021/2022

Meldung vom

Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 werden im Rahmen des Schulgesetzes alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren wurden.

Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung für eine vorzeitige Einschulung ist die Schulfähigkeit des Kindes. Kinder sind schulfähig, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist an den Grundschulen erhältlich.

Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/2022 wird an den Lohmarer Grundschulen wie folgt durchgeführt:

Offene Ganztagsgrundschule Birk
Birker Straße 8, 53797 Lohmar-Birk, Tel. 02246 5786,
www.ggs-birk.de 
Informationsabend: Dienstag, 6. Oktober 2020, 19:30 Uhr, im Bürgerzentrum Birk
Alle weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren sind am Informationsabend oder auf der Homepage der Grundschule, unter der Rubrik „Infos für Eltern“ => „Informationen zur Einschulung“ zu erhalten.

Offene Ganztagsgrundschule Aggertalschule Donrath
Schulstraße 8, 53797 Lohmar-Donrath, Tel. 02246 4060,
www.aggertalschule-donrath.de
schriftliche Anmeldung bis zum 5. Oktober 2020
Die Anmeldeunterlagen sind auf der Homepage der Schule hinterlegt.
Informationsabend:  Dienstag, 29. September 2020, 18:00 bzw. 20:00 Uhr in der Schule. Um Anmeldung wird gebeten unter
sekretariatqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnggs-donrathde

Offene Ganztagsgrundschule Waldschule Lohmar
Hermann-Löns-Straße 37, 53797 Lohmar-Ort, Tel. 02246 5131,
www.waldschule-lohmar.de
 
schriftliche Anmeldung, die Anmeldeunterlagen sind auf der Homepage der Schule hinterlegt.
Informationsabend: Mittwoch, 7. Oktober 2020, 20:00 Uhr, in der Aula der Gesamtschule

Offene Ganztagsgrundschule Wahlscheid
Krebsaueler Straße 65, 53797 Lohmar-Neuhonrath, Tel. 02206 90230,
www.ggswahlscheid.de 
Dienstag, 6. Oktober 2020 und Mittwoch 7. Oktober 2020, jeweils um 19:00 Uhr im Rahmen eines Elternabends in der Schule.

 
Es ist anzustreben, die dem Wohnort nächstgelegene Grundschule zu wählen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten wurden und werden daher schriftlich Informationen zur nächstgelegenen Grundschule erhalten. Diesem Schreiben sind ein auszufüllender Anmeldebogen, ein Termin für die Anmeldung, sowie alle weiteren Unterlagen beigefügt.

Ist die Anmeldung eines Kindes an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule beabsichtigt und geplant, wird darum gebeten, dies der nächstgelegenen Grundschule mitzuteilen. Zudem ist in diesem Fall aus Gründen der Schulpflichtüberwachung seitens der Eltern oder Erziehungsberechtigten ein entsprechender Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der aufnehmenden Schule über den Schulbesuch dort).

Die Schulverwaltung macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass gemäß der Schülerfahrkostenverordnung vom Grundsatz her nur Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule übernommen werden können. Sofern eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, muss im Einzelfall überprüft werden, ob ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht.

Zur Anmeldung sind der Anmeldebogen, eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und ein Nachweis über durchgeführte Schutzimpfungen (z. B. Impfbuch) mitzubringen.

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die möglicherweise keine Mitteilung zur Anmeldung erhalten haben, ihr Kind aber dennoch einschulen möchten oder müssen, werden gebeten, sich mit der jeweils nächstgelegenen Schule in Verbindung zu setzen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in die Grundschule nicht zwingend einen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGATA) der jeweiligen Schule begründet.

Kontakt: Stadt Lohmar, Amt für Bildung, Soziales, Kultur und Sport, Ella Wegemann, Tel.-Nr.: 02246 15-355, E-Mail: Ella.WegemannqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde