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Unnötiges Laufenlassen von Motoren – nicht nur eine Umweltbelastung

Meldung vom

Anlässlich der bevorstehenden kalten Jahreszeit weist das Ordnungsamt der Stadt Lohmar darauf hin, dass das Landes-Immissionsschutzgesetz es zur Verhinderung von Lärm- oder Abgasbelästigung verbietet, geräusch- oder abgaserzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.

Verstöße stellen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar und provozieren ein Bußgeld, sondern tragen durch eine erhebliche Schadstoffbelastung zur Umweltverschmutzung bei. Auch die damit verbundenen Lärmemissionen können gesundheitlich massiv belasten.

Darüber hinaus wissen Expertinnen und Experten, dass das unnötige Warm-Laufenlassen des Motors im Stand deutlich länger dauert als im Betrieb im mittleren Drehzahlbereich. Zudem schadet es dem Motor und führt zur schnelleren Abnutzung. Ein sinnvoller Zweck ist somit nicht erkennbar.

„Bitte denken Sie einmal hierüber nach – nicht zuletzt der Umwelt und Ihrer Nachbarn zuliebe“, fordert das Ordnungsamt auf.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde