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Elternbeiträge März - Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschule

Meldung vom

Die Corona-Pandemie führte auch im März zu einer Einschränkung des Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtung und Offenen Ganztagsschulen. In den Kindertagesstätten ist der Betreuungsumfang um bis zu zehn Stunden pro Woche verkürzt und in den Offenen Ganztagsschulen findet eine Notbetreuung statt.

Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 24. März gemäß § 60 GO NRW hat die Stadt Lohmar entschieden, die Elternbeiträge für die Monate März 2021 und Folgemonate, soweit kein Regelbetrieb möglich ist, in Kindertageseinrichtung und Offener Ganztagsschule zu 50 Prozent zu erlassen. Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt die Stadt Lohmar.

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

Die 50-prozentige Erstattung für den Monat März wird über eine Verrechnung der Elternbeiträge für April erfolgen.

Die Stadtverwaltung bittet von Rücklastschriften abzusehen.

Sollte es auch im April weiterhin zu Einschränkungen der Betreuung kommen, werden diese Beiträge ebenfalls zu 50 Prozent erlassen und bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden.

Das Land NRW hat bislang bedauerlicherweise keine Entscheidung über eine Übernahme von ebenfalls 50 Prozent für Februar 2021 und Folgemonate getroffen.

Kontakt: Stadt Lohmar, Amt für Jugend und Familie, Abteilungsleitung für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege, Bronja Faßbender Tel.: 02246 15-318, E-Mail: Bronja.FassbenderqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde