Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Nur in Notfällen: Rufbereitschaft des Ordnungsamtes

Meldung vom

Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist darauf hin, dass die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes zur sachgerechten Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender unaufschiebbarer ordnungsbehördlicher Aufgaben – also zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Notfällen – eingerichtet ist.

Leider wird die Rufbereitschaft immer häufiger für Angelegenheit kontaktiert, bei denen es sich nicht um Notfälle handelt. Oftmals beziehen sich diese sogar auf privatrechtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Daher bittet das Ordnungsamt, vor dem Griff zum Telefonhörer abzuwägen, ob es sich um einen Notfall oder um eine Angelegenheit handelt, die Aufschub bis zum nächsten Werktag duldet.

Liegt ein Notfall vor, so kann die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes entweder über den Notruf 02241 12060 oder 112 (Feuer- und Rettungsleitstelle) oder 02241 541-3333 oder 110 (Polizeileitstelle) alarmiert werden.

Das Ordnungsamt bittet um Beachtung und dank für Verständnis.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde