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Mittagsruhe im Stadtgebiet Lohmar

Meldung vom

Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist darauf hin, dass in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr jede Tätigkeit untersagt ist, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte.

Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen und Schreddern.

Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten.

Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde