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Soforthilfen des Landes NRW - Anträge können bei der Stadtverwaltung eingereicht werden

Meldung vom

Das Landeskabinett hat am 22. Juli 2021 beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro zur unbürokratischen und schnellen Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Angehörige freier Berufe und Landwirte der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 bereitzustellen.

Bürgerinnen und Bürger, die erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nicht durch Versicherungen ersetzt wird, können einen Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt erhalten. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro einmalig ausgezahlt.

Die Antragsformulare, weitere Informationen und Hinweise zu den Soforthilfen stehen auf den Internetseiten der Stadtverwaltung oder des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/soforthilfe zur Verfügung.

Die Bearbeitung der Anträge für die Soforthilfen und die Auszahlung übernimmt die Stadtverwaltung.

Damit die Soforthilfen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden können, bittet die Stadtverwaltung darum, die Anträge ausgefüllt und unterzeichnet an die Stadt Lohmar, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar zu senden. Die Anträge können auch in die städtischen Briefkästen am Rat- und Stadthaus eingeworfen werden.

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der aktuell wieder steigenden Inzidenzwerte, bittet die Stadtverwaltung darum, die Anträge möglichst selber herunterzuladen und auszudrucken. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, denen dies nicht möglich ist, können die Anträge im Stadthaus, Hauptstraße 27 – 29, an der Info-Theke abholen.

Kontakt: Stadt Lohmar, Beigeordneter Andreas Behncke; E-Mail: Andreas.BehnckeqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde