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Schutz der Nachtruhe - Partylärm kann zum „Stimmungskiller“ werden

Meldung vom

Als letzter Gast auf einer Party klingelt nicht selten der Ordnungsdienst oder die Polizei.

Gerade aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der letzten Monate besteht ein verstärktes Bedürfnis, mit Familie, Bekannten und Freunden im Garten zu feiern.

Ein wummernder Bass, Gäste ohne Tanz-Angst und stetige Getränkeversorgung sorgen meist für ausgelassene Stimmung. Dies kann sich jedoch schnell ändern, wenn die Nachbarn sich durch den Lärm in ihrer Ruhe gestört fühlen und die Polizei/den Ordnungsdienst rufen.

Stehen die Beamten vor der Tür, so schlägt die Stimmung schnell um. Erboste Gäste führen Grundsatzdiskussionen und versuchen die Ordnungshüter davon zu überzeugen, dass sie im Recht sind. Zeigen die Feiernden sich uneinsichtig, so wird unter Umständen die Musikanlage sichergestellt und die Party beendet. Das möchte niemand gerne!

Deshalb beachten Sie folgendes und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft:

  • Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind Betätigungen verboten, die dazu geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
  • Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte) dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Ausnahmegenehmigungen werden vom Ordnungsamt der Stadt Lohmar ausschließlich für Traditionsveranstaltungen bzw. Veranstaltungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, erteilt, nicht aber für private Geburtstagsfeiern, Polterabende, Hochzeitsfeiern u. ä. Feierlichkeiten. Ein Tipp: Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach ein, denn es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Weitere Infos: Anliegen Lärm/Ruhestörung

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde