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Aktuelle Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus

Meldung vom

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus erneut geändert. Die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und die neue Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) gelten ab Samstag, 11. September 2021.

Die neuen Verordnungen, in Lesefassung sowie Synopse, finden Sie hier unter dem Beitrag, oder - wie immer - neben vielen weiteren Infos auch auf unseren Corona-Sonderseiten unter: www.Lohmar.de/corona