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Der Ärger mit den "Hundehäufchen"

Meldung vom

Was umgangssprachlich als „Hundehäufchen“ bezeichnet wird, ist mehr als nur eine kleine Unannehmlichkeit. Es ist ein hygienisches Problem und ein großes Ärgernis.

Hundehaufen sind Abfall und dürfen nirgendwo liegenbleiben. Hundehalter/-innen sind rechtlich verpflichtet, diese Spuren ihres Lieblings sofort zu entfernen.

Als Hundehalter/-in sollte bzw. muss man gem. Lohmarer Stadtordnung deshalb immer einen Hundekotbeutel bei sich haben, mit dem die Hinterlassenschaft des Vierbeiners eingesammelt werden kann.

„Am besten streifen Sie den Beutel über die Hand, nehmen den Kot auf und entsorgen ihn samt Beutel im nächsten öffentlichen Mülleimer oder über die Restmülltonne“, so die Empfehlung des städtischen Ordnungsamtes.

Wer den Kothaufen seines Hundes liegen lässt – auch im Kotbeutel – oder auch keinen Kotbeutel bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Lohmarer Stadtordnung mit einer Geldbuße in Höhe von 35 EUR geahndet werden kann. In besonderen Fällen kann ein höheres Bußgeld erhoben werden.
Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes kontrollieren verstärkt die besonders betroffenen Plätze im Stadtgebiet.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246/ 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde