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Verbrennen von Gartenabfällen im Freien

Meldung vom

Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist daraufhin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen wie Baumschnitt, Laub und Pflanzrückständen außerhalb von genehmigten Verbrennungsanlagen vom Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen als unzulässige Abfallbeseitigung bewertet wird.

Dementsprechend ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten.

Weiterhin sind gem. Landes-Immissionsschutzgesetz NRW Verbrennungsvorgänge im Freien grundsätzlich untersagt. Folglich stellt ein nicht genehmigtes Verbrennen von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle sowie von jeglichen anderen Abfällen und feuchtem Holz werden außerdem schädliche Gase und Ruß in großer Menge erzeugt.

Für den Fall, dass sich in zu verbrennenden Reisighaufen Igel und andere Tiere verbergen, würden diese durch das Feuer gefährdet, wenn nicht sogar umkommen.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Britta Nieß, Tel.: 02246 15-219, E-Mail: Britta.NiessqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde