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Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung gibt dem Haushaltsplan seine Rechtsverbindlichkeit. Sie wird vom Rat beschlossen und ist von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen, wenn die Satzung nicht in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen ist. Für die Stadt Lohmar ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Rhein-Sieg-Kreis. Die Haushaltssatzung gibt Auskunft über:

  • das Haushaltsvolumen
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen
  • die Verpflichtungsermächtigungen
  • den Höchstbetrag der Kassenkredite
  • die Steuersätze.