Jahresrechnung 2021
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2021 der Stadt Lohmar wurde vom Rat in seiner Sitzung am 08.12.2022 festgestellt und mit Schreiben vom 15.05.2023 von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung 2021 können Sie nachfolgend herunterladen:
-
Jahresabschluss 2021 [PDF, Dateigröße: 7 MB]