Anliegen Abmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich,
- wenn Sie ins Ausland ziehen oder
- eine hier bestehende Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird.
Bei einem Wohnungswechsel einer Hauptwohnung innerhalb der Bundesrepublik entfällt die Abmeldung am alten Wohnort. Das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für Sie.
Hinweis: Bei Wegzug ins Ausland muss der Adresseintrag im Personalausweis geändert werden.
Eine Nebenwohnung kann ausschließlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Art der Antragstellung
Persönlich oder Beauftragter mit Vollmacht unter Vorlage des Ausweises.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Meike Klimkeit
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-206 Fax 02246 15-933 E-Mail Meike.Klimkeit Lohmarde -
Melanie Lehnen
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-207 Fax 02246 15-933 E-Mail Melanie.Lehnen Lohmarde -
Jana Nowotnik
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-208 Fax 02246 15-933 E-Mail Jana.Nowotnik Lohmarde -
Thomas Porsche
Sachbearbeiter in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-482 Fax 02246 15-700482 E-Mail Thomas.Porsche Lohmarde -
Sabine Caspari
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-203 Fax 02246 15-700203 E-Mail Sabine.Caspari Lohmarde