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Anliegen Anmeldung private Feier (Coronaverordnung)

Beschreibung

Seit dem 01. Oktober müssen private Feiern außerhalb des privaten Raums z.B. in Gaststätten oder angemieteten Räumen, die aus herausragendem Anlass, z.B. Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern o.ä. stattfinden sollen und an denen nach der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung die zulässige Anzahl von Personen teilnehmen, spätestens drei Tage vor dem Fest beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden.

Sie können Ihren Antrag hier online durchführen:

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)