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Anliegen Baugenehmigung

Beschreibung

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung oder der Abbruch baulicher Anlagen bedarf gemäß § 63 Abs. 1 BauO NRW der Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht. Die Begriffe "Errichtung" und "Abbruch" bedürfen sicherlich keiner näheren Erläuterung. Unter "Änderung" ist die nicht nur unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Dachgeschossausbau, zu verstehen. Eine "Nutzungsänderung" ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume in Büronutzung, in eine Praxis oder eine gewerbliche Nutzung geändert werden.

Im Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauaufsichts- und Planungsamt ggf. unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung erteilt, auf die der Antragsteller (Bauherr) einen Rechtsanspruch hat.

Benötigte Unterlagen

Bauantrag, Baubeschreibung, Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung, bautechnische Nachweise.

Die Bauvorlagen müssen vom Bauherrn sowie einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Treten mehrere Personen als Bauherren auf, ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ein Vertreter zu bestellen.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, bereits bei der Planung von Neu- oder Umbauten Energieeinsparmöglichkeiten vorzubereiten. Der folgende Link bietet einige Anregungen zum Einstieg in das Thema "Energieeinsparung".

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)