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Anliegen Makler

Beschreibung

Grundstücks- und Wohnungsmakler sowie Finanzmakler und Bauberater benötigen zur Ausübung ihres Gewerbes die Erlaubnis (Maklerschein) nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Erst mit dem Maklerschein kann das Gewerbe angemeldet werden. Für diese Berufsgruppe gilt die "Makler-und Bauträgerverordnung -MaBV-", welche die Pflichten der Immobilienmakler detailliert regelt.
Erlaubnisbehörde ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Führungszeugnis
    (Einwohnermelde-/Bürgeramt des Wohnortes)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (Einwohnermelde-/Bürgeramt des Wohnsitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und zusätzlich Insolvenzgericht Bonn wird vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg beantragt
  • Bei einer GmbH, z.B. in Gründung, wird zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftervertrages benötigt.

Kosten

Je nach Umfang der Erlaubnis zwischen 200 EUR und 3.500 EUR.

Ihre Ansprechpartner/-innen

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