Anliegen Bauvoranfragen
Beschreibung
Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden. Diese sog. Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z. B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müssen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid, evtl. Baubeschreibung, Bauvorlagen
Kosten
Abhängig vom Umfang des Vorhabens, mindestens 50 EUR.
Zugeordnete(s) Formular(e)
- Antrag auf Baugenehmigung nach §65 BauO NRW 2018/ Baugenehmigungsverfahren -Großer Sonderbau-, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf einfaches Baugenehmigungsverfahren nach §64 BauO NRW 2018/ Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid oder Referenzgebäude (serielles Bauvorhaben für ein Gebäude)
- Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für forstwirtschaftliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für gewerbliche Anlagen
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Kerstin Tillmann
Amtsleiterin in der Abteilung Stadtplanung im Bauaufsichts- und PlanungsamtTelefon 02246 15-344 Fax 02246 15-700344 E-Mail Kerstin.Tillmann Lohmarde