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Anliegen Schwerbehinderung

Beschreibung

Zur (vorbeugenden) Sicherung des Arbeitsplatzes erbringt das Versorgungsamt vielfältige persönliche Hilfen und gewährt finanzielle Leistungen an Behinderte und Arbeitgeber.

Dazu gehören z. B. Beratung und persönliche Betreuung bei Schwierigkeiten im Beruf sowie finanzielle Hilfen:

  • für technische Hilfen,
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Schwerbehinderten entspricht,
  • zur Erhaltung der Arbeitskraft,
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, wirtschaftlichen Selbständigkeit und
  • in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Ihre Ansprechpartner/-innen

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