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Anliegen Bescheinigung zur Auszahlung des Aufwendungsdarlehen

Beschreibung

Bei Gewährung von Wohnungsbaumitteln durch die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen - Anstalt der NRW.Bank (Wfa) wurden vielfach Aufwendungsdarlehen bewilligt, dessen ratenweise Auszahlung erst nach Wegfall der Eigenheimzulage beginnen soll.

Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Aufwendungsdarlehens ist neben dem Wegfall der Eigenheimzulage, dass das Haushaltseinkommen die für den sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 1 WFNG NRW) um nicht mehr als 5 % überschreitet.

Maßgebend ist das Einkommen zum 01.01. des Jahres, das auf den Wegfall der Eigenheimzulage folgt. Für die abzugebenden Erklärungen hinsichtlich der Nutzer des geförderten Objekts, der persönlichen und finanziellen Verhältnisse wird das Formular "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zwecks Gewährung von Aufwendungsdarlehen" genutzt.

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