Anliegen Sehbehinderte
Beschreibung
Menschen, deren Sehkraft auf dem starken Auge unter 2 % liegt, haben die Möglichkeit, Blindengeld zu beantragen. Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren starkes Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5 % der normalen Sehstärke aufweist, können auf Antrag eine finanzielle Hilfe erhalten. Das Blindengeld und die Hilfe für hochgradig Sehschwache werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Anträge erhalten sie beim Amt für Kultur, Sport und Soziales. Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.
Benötigte Unterlagen:
Bescheinigung Augenarzt
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Britta Becker
Abteilungsleiterin in der Abteilung Soziales im Amt für Bildung und SozialesTelefon 02246 15-370 Fax 02246 15-700370 E-Mail Britta.Becker Lohmarde