Anliegen Erntefestzüge
Beschreibung
Vor der Durchführung von Brauchtums- und Karnevalsumzügen ist beim Ordnungsamt ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.
Vorgehensweise, Antragsformular, Merkblatt usw. siehe Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.