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Anliegen Datenschutz

Beschreibung

Die Stadt Lohmar hat für die Überwachung des ordnungsgemäßen Umganges mit personenbezogenen Daten eine Datenschutzbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt.

Die städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Lohmar betreffen.

Ihre Ansprechpartner sind die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Lohmar, Frau Susanne Klingbeil, und ihre Stellvertreterin, Frau Katharina Viethen-Schlößer.

Die städtische Datenschutzbeauftragte hat gemäß § 32 a Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Unmittelbare Ansprechpartnerin aller Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit in Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadt Lohmar, ferner aller Beschäftigten der Stadt Lohmar in Angelegenheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie der politischen Vertretung,
  • Überwachung der städtischen Dienststellen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Ausführung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften,
  • Beratung und Unterstützung der städtischen Dienststellen einschließlich der Personalvertretung in Angelegenheit des Datenschutzes und der Datensicherheit,
  • Federführung in der Korrespondenz mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
  • Führung des Verzeichnisses automatisiert geführter Verfahren für die Gesamtverwaltung gemäß § 32 a Absatz 3 DSG NRW; Gewährung von Einsicht durch berechtigte Personen,
  • Beteiligung bei der Planung und Entwicklung (so genannte Vorabkontrolle gemäß § 10 Absatz 3 DSG NRW), Einführung und dem Betrieb von IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • Durchführung von so genannten Datenschutzaudits gemäß § 10 a DSG NRW (Prüfung und Bewertung von Datenschutzkonzepten durch unabhängige Gutachten, Veröffentlichung),
  • Mitwirkung in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen, Dienstvereinbarungen, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen, Richtlinien und Rundschreiben,
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Formularen und Makros, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, und bei der Formulierung von Verträgen, deren Gegenstand die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (zum Beispiel Datenverarbeitung im Auftrag),
  • Vertretung der Stadt in externen Arbeitskreisen und Gremien; Teilnahme an internen Arbeitskreisen,
  • Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Hinweise

  • Für Tätigkeiten anderer Gemeinden und Gemeindeverbände sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zuständig.
  • Ansprechpartner für die Schulen in Lohmar ist der Datenschutzbeauftragte für die öffentlichen Schulen im Rhein-Sieg-Kreis, Herr Wolfgang Dax-Romswinkel.
  • Für Tätigkeiten anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder im Bundesbereich deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
  • Für Tätigkeiten privater Unternehmen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)