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Anliegen Eheschließung im Ausland

Beschreibung

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Die Ehe muss jedoch dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat üblich ist. Sie sollten sich daher frühzeitig informieren, welche Papiere Sie benötigen.

Auskünfte erhalten Sie z.B. bei den Deutschen Konsulaten im jeweiligen Ausland, bei den Auslandsvertretungen der betreffenden Staaten in der Bundesrepublik oder beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann beim Standesamt nachträglich beurkundet werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)