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Anliegen Verpartnerung

Beschreibung

Eheschließungen / Verpartnerungen werden im Stadthaus mittwochs und freitags durchgeführt, jeweils halbstündlich von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Seit 01.09.2005 besteht die Möglichkeit, Eheschließungen / Verpartnerungen in der Nebenstelle des Standesamtes Lohmar, im Landgasthaus "Naafs-Häuschen", Ortsteil Agger, durchzuführen. Diese werden freitags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie samstags von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr jeweils im Stundenrhythmus angeboten. Nähere Einzelheiten teilt Ihnen das Standesamt auf Anfrage gerne mit.

Die Brautpaare melden die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt des Wohnortes an. Bei Verhinderung eines Verlobten wird gebeten, bei der Anmeldung eine Vollmacht mit einem Ausweisdokument vorzulegen.

Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, in denen die Ehe geschlossen werden kann. Die Unterlagen, die beizubringen sind, sollten beim Standesamt erfragt werden, da diese beim Brautpaar individuell verschieden sein können.

Das ist insbesondere der Fall, bei

  • ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Geburt im Ausland
  • mehreren Vorehen
  • einer Vorehe, die im Ausland geschlossen und/oder geschieden wurde.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen im Original erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde
  • eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (oder alternativ: aktuelle Eheurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil)
    Hinweis: die vorzulegenden Urkunden dürfen bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein!
  • eine Vollmacht und Ausweisdokument, wenn einer der Verlobten nicht persönlich bei der Anmeldung anwesend sein kann
  • eine Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder, in der beide Verlobte als Eltern eingetragen sind.


Gebühren:

Bei der Anmeldung einer Eheschließung/Verpartnerung durch deutsche Paare entstehen als Grundgebühr Kosten in Höhe von 40 Euro, die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 10 Euro. Zusätzliche Gebühren fallen bei einer Doppelnamensbestimmung an (21 Euro).

Sollte ein Partner ausländischer Staatsbürger sein, fallen als Grundgebühr 66 Euro an. Zusätzlich können bei einer Auslandsbeteiligung weitere Kosten (Anerkennungsverfahren bei ausl. Scheidungen, Befreiungsverfahren bezügl. Ehefähigkeitszeugnis) entstehen.

Sollte die Eheschließung/Verpartnerung nicht im Stadthaus, sondern in der Nebenstelle im Landgasthaus Naafs-Häuschen stattfinden, entstehen bei einer Trauung/Verpartnerung an einem Freitag Kosten in Höhe von insgesamt 295 Euro für deutsche und 321 Euro für ausländische Paare.  Bei einer Eheschließung/Verpartnerung an einem Samstag betragen die Kosten insgesamt 361 bzw. 387 Euro.

Einen Termin für die Anmeldung können sie telefonisch oder per E-Mail bei Ihren Ansprechpartnern (Frau Derenbach oder Frau Köhler) – siehe unten - vereinbaren.

Öffnungszeiten des Standesamtes:

montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)