Anliegen Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Erschließungsbeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben für die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage. Erschließungsanlagen sind Straßen, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen und Grünanlagen sowie Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach den Vorschriften des BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lohmar.
Außerdem können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags verlangt werden.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Regina Holte
Sachbearbeiterin in der Abteilung Tiefbauverwaltung im TiefbauamtTelefon 02246 15-277 Fax 02246 15-700277 E-Mail Regina.Holte Lohmarde