Anliegen Festsetzung von Veranstaltungen
Beschreibung
Die Veranstalter*innen von Veranstaltungen wie z.B. Jahrmärkten, Volksfesten, Spezialmärkten, Wochenmärkten, etc. können eine Festsetzung nach § 69 GewO im Ordnungsamt beantragen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Veranstalter*innen Marktfreiheiten.
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Silke Köhler
Abteilungsleiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-221 Fax 02246 15-932 E-Mail Silke.Koehler Lohmarde