Anliegen Geburten
Beschreibung
Die Geburt eines in Lohmar geborenen Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Öffnungszeiten des Standesamtes:
montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Silke Köhler
Abteilungsleiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-221 Fax 02246 15-932 E-Mail Silke.Koehler Lohmarde