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Anliegen Gewässerschutz

Beschreibung

Mit der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung ist auch der Gewässerschutz unmittelbar verknüpft. Hierunter versteht man in erster Linie die Überwachung und Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung. Ein eigens für diese Aufgabe beauftragter Gewässerschutzbeauftragter kontrolliert in regelmäßgen Abständen die genehmigte Ableitung von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer. Ergebnisse dieser Kontrollen tragen zum Aufspüren von Falschanschlüssen bei.

Ihre Ansprechpartner/-innen

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