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Anliegen Gewerberegisterauskunft

Beschreibung

Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Benötigte Unterlagen:

Formloser schriftlicher Antrag, Nachweis berechtigtes Interesse.

Zu entrichtende Gebühr: 25 EUR.

Ihre Ansprechpartner/-innen

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