Anliegen Informationsfreiheitsgesetz
Beschreibung
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet den freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen und legt die grundlegenden Voraussetzungen fest, unter denen Informationen zugänglich gemacht werden. Für Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes werden Gebühren erhoben.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Stephan Weber
Amtsleiter im Amt für Innovation und NachhaltigkeitTelefon 02246 15-119 Fax 02246 15-700119 E-Mail Stephan.Weber Lohmarde