Anliegen Brauchtumsfeuer
Beschreibung
Spätestens 4 Wochen vor Durchführung eines Martinsumzuges und eines Martinsfeuers oder Brauchtumsfeuers sind diese beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Hinsichtlich des Martinsfeuers / Brauchtumsfeuers wird auf § 15 der Lohmarer Straßenordnung besonders hingewiesen. Sie können sich diese Vorschrift auf der Formularseite herunterladen.
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Lisa Peters
Sachbearbeiterin in der Abteilung Tiefbauverwaltung im TiefbauamtTelefon 02246 15-284 Fax 02246 15-8284 E-Mail Verkehr Lohmarde