Anliegen Obdachlosenangelegenheit
Beschreibung
Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.
Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.
Benötigte Unterlagen:
- ggf. Räumungsurteil
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Britta Nieß
Abteilungsleiterin in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im OrdnungsamtTelefon 02246 15-219 Fax 02246 15-700219 E-Mail Britta.Niess Lohmarde