Anliegen Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung
Als Schwerbehinderte / Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Erblindung können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis, gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und Füße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Einschränkungen erkrankt sind (Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis: aG, Bl).
Mit dem Parkausweis (Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte) sind Sie berechtigt, auf Schwerbehindertenparkplätzen sowie darüber hinaus im eingeschränkten Halteverbot, an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung, in Fußgängerzonen, auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereich zu parken. Die genauen Erleichterungen werden auf der Ausnahmegenehmigung aufgeführt und erläutert.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- 1 Lichtbild
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Alicia Bauer
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-203 Fax 02246 15-933 E-Mail Alicia.Bauer Lohmarde -
Helga Dederich
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-208 Fax 02246 15-933 E-Mail Helga.Dederich Lohmarde -
Evelyn Derenbach
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-202 Fax 02246 15-933 E-Mail Evelyn.Derenbach Lohmarde -
Roswitha Klinger
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-205 Fax 02246 15-933 E-Mail Roswitha.Klinger Lohmarde -
Marcel Städtler
Sachbearbeiter in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-207 Fax 02246 15-933 E-Mail Marcel.Staedtler Lohmarde