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Anliegen Personalausweis

Beschreibung

Seit dem 1. November 2010 erhalten Sie den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat.

Der neue Personalausweis hat drei neue Funktionen:

  1. biometrische Daten in Form von digitalem Lichtbild und Fingerabdrücken zum besseren Schutz gegen Missbrauch,
  2. eID-Funktion in Form eines elektronischen Chips im Ausweisinneren zur Identifikation z. B. bei Online-Geschäften,
  3. vorbereitet für die elektronische Signatur, die Sie bei einem Signaturanbieter zusätzlich, gegen Gebühr, aufladen können.

Zur Beantragung kommen Sie persönlich mit einem biometrischen Foto (Frontalaufnahme wie für den Reisepass), ihrem bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass und ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde sowie bei Minderjährigen der Einverständniserklärung beider Eltern oder dem Sorgerechtsnachweis bei Kindern unter 16 Jahren.

Personen ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung des Personalausweises anwesend sein.

Der Personalausweis wird für Personen unter 24 Jahren auf 6 Jahre ausgestellt, ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
  • Stammbuch oder Geburtsurkunde
    (wird nur dann benötigt, wenn das bisherige Dokument verloren/gestohlen wurde, es bisher noch kein Ausweisdokument gab oder wenn es Schreibfehler im bisherigen Dokument gibt)
  • biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate (45 x 35mm)
  • ggf. Einverständniserklärung (bei Ausweisen für Kinder)

Gebühr: 37 EUR bzw. 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren.

Bearbeitungsdauer: ca. 2 bis 3 Wochen.

Art der Antragstellung: persönlich.

Hinweis

Fotokopien des Personalausweises, die zu Identifizierungszwecken erstellt werden, sollten keinesfalls vom Personalausweisinhaber weitergeben werden, ohne zuvor für die Identifizierung nicht benötigte Daten zu schwärzen. Vor allem die Ziffern auf dem Personalausweis müssen unbedingt geschwärzt werden, da sie unter anderem für die Sicherheit des Personalausweises wichtige Kodierungen enthalten, die keinesfalls in die Hände Dritter gehören.

vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis kann nur in Verbindung mit einer Beantragung des regulären Personalausweises ausgestellt werden.

Erforderlich sind die oben genannten Unterlagen.

Der vorläufige Ausweis ist 3 Monate gültig.

Gebühr: 10 EUR.

Bearbeitungsdauer: sofort.

Art der Antragstellung: persönlich.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)