Anliegen Gaststätten-Sperrzeitverkürzung
Beschreibung
Die Sperrzeit in Gaststätten ist auf 5.00 Uhr festgesetzt. Aus besonderem Anlass können Abweichungen hiervon genehmigt werden.
Die Entscheidung über die Sperrzeitenverkürzung ist kostenpflichtig.
Benötigte Unterlagen:
formloser, schriftlich begründeter Antrag mit Angabe der gewünschten Sperrzeitverkürzung.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Christian Buchmann
Sachbearbeiter in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im OrdnungsamtTelefon 02246 15-222 Fax 02246 15-700222 E-Mail Christian.Buchmann Lohmarde