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Anliegen Stadtplanung

Beschreibung

Stadtplanung begleitet die Wandlungen in der Stadt, die aus den fortwährend sich wandelnden Lebensgewohnheiten der Menschen entstehen. Überall dort, wo Veränderungen einen Umfang annehemen, der Spielregeln für den Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Interessen und den Ansprüchen des Gemeinwohls erfordert, liegen die Aufgabenfelder der Stadtplanung.

Aufgaben der Stadtplanung können sowohl der Schutz bestehender Situationen (z. B. alte, funktionsfähige Wohngebiete oder notwendige Garten- und Freizeitflächen) als auch Vorgaben für die behutsame oder auch tiefgreifende Veränderung von bestehenden Baugebieten oder die Planung neuer Baugebiete auf Freiflächen sein.

Instrumente der Stadtplanung sind:

  • der Flächennutzungsplan,
  • die städtebauliche Beratung im Zusammenhang mit konkreten Projekten mit dem Ziel, den Neubau funktionell und ästhetisch in die Stadt einzufügen,
  • die informelle Planung (z. B. städtebaulicher Rahmenplan), die gestalterische und funktionelle Leitbilder für die Stadt oder für Teilbereiche darstellt. Die informellen Planungen werden mit Beteiligung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Ihr Ziel ist es, alle am Baugeschehen Beteiligten (Eigentümer, Bauherren, Architekten) zu überzeugen, dass die Berücksichtigung der informellen Planung sowohl dem Vorteil des Einzelnen als auch dem Wohl der Allgemeinheit dient.
    Erfolgreiche informelle Planung kann eine Reihe verbindlicher Regelungen überflüssig machen,
  • die verbindlichen Planungen (Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Denkmalbereichssatzung) sind "Ortsgesetze", die Bebauung und Nutzung der Grundstücke rechtlich verbindlich regeln.

Ihre Ansprechpartner/-innen

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