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Anliegen Ummeldung nach dem Meldegesetz

Beschreibung

Für die Ummeldung beim Umzug innerhalb des Stadtgebietes, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass aller umziehenden Personen zwecks Änderung der Anschrift
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren

keine

Bitte beachten Sie

Bei der Ummeldung des Wohnsitzes sind ggfs. Fahrzeugscheine zur Änderung vorzulegen.

Hier fällt eine Gebühr von 10,80 EUR pro Fahrzeugschein an.

Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1)    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-, bzw. umzumelden.
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1)    Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug  oder den Auszug schriftlich … zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an oder abgemeldet hat. ….
(6)    Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Abs. 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

ACHTUNG!
Bei einer verspäteten An-, Um- oder Abmeldung wird ein Verwarngeld erhoben.

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)