Anliegen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Die oder der Jugendliche kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten den Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgeramt beantragen. Sofern dies vor der ärztlichen Untersuchung geschieht, werden die durch die Untersuchung entstehenden Kosten vom Rhein-Sieg-Kreis übernommen. Die oder der Jugendliche ist in der Arztwahl frei. Sie oder er kann nicht verpflichtet werden, einen Betriebsarzt aufzusuchen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgehändigt.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Meike Klimkeit
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-206 Fax 02246 15-933 E-Mail Meike.Klimkeit Lohmarde -
Melanie Lehnen
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-207 Fax 02246 15-933 E-Mail Melanie.Lehnen Lohmarde -
Jana Nowotnik
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-208 Fax 02246 15-933 E-Mail Jana.Nowotnik Lohmarde -
Thomas Porsche
Sachbearbeiter in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-482 Fax 02246 15-700482 E-Mail Thomas.Porsche Lohmarde -
Sabine Caspari
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-203 Fax 02246 15-700203 E-Mail Sabine.Caspari Lohmarde