Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Verdienstorden

Beschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an in- und ausländische Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeinen nicht.

Jede und jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Die Anregung sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname(n) und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Gemeinwohl
  • ggf. Referenzpersonen


Der direkte Weg ist es, die Ordensanregung unmittelbar an den Bürgermeister der Stadt zu richten, in dem der Auszuzeichnende seinen Wohnsitz hat.

Von der Ordensanregung bis zur abschließenden Beurteilung vergeht erfahrungsgemäß eine längere Zeit, weil zahlreiche Stellen dazu beitragen, eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen. Der Verdienstorden wird vom Bundespräsidenten verliehen. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)