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Anliegen Verwaltungsgericht

Beschreibung

Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen der Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen von Behörden, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind.

Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.

Hinweis:

Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.

Anschrift und Telefonnummer des Gerichts:

Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz

50667 Köln

Telefon: 0221 20660, Fax: 0221 2066-457

Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster.

Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiikirchplatz 5

48143 Münster

Telefon: 0251 505-0, Fax: 0251 505-352.

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