Anliegen Verwaltungsgericht
Beschreibung
Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen der Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen von Behörden, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind.
Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.
Hinweis:
Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.
Anschrift und Telefonnummer des Gerichts:
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Telefon: 0221 20660, Fax: 0221 2066-457
Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster.
Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
Telefon: 0251 505-0, Fax: 0251 505-352.